Quelle:
http://nachrichten.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/streit-um-thueringens-kampfhunde-gesetz--opposition-sauer/r-mitteldeutschland-a-88489.html
Mitteldeutschland
Streit um Thüringens Kampfhunde-Gesetz - Opposition sauer
Erfurt. Das Gesetz gegen gefährliche Hunde sorgt weiter für Irritationen. Die Opposition fühlt sich nach der Einigung der Koalitionsfraktionen CDU und SPD mit ihren Vorschlägen
ausgebootet. Die Regierungskoalition halte es nicht für nötig, die Vorstellungen der Opposition bei der nun erneut nötigen Anhörung einzubeziehen, kritisierte der Fraktionsvorsitzende der
Linken, Bodo Ramelow, am Freitag in Erfurt. Ähnlich äußerte sich Dirk Bergner von der FDP-Fraktion. CDU und SPD hatten sich in dieser Woche nach langem Hin und Her auf eine Chip- und
Versicherungspflicht für alle Hunde sowie eine Rasseliste gefährlicher Tiere verständigt. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Regierung werden große und schwere Hunde nicht per se als
gefährlich eingestuft.
Die Neuregelung könne aller Voraussicht nach im Juni vom Landtag verabschiedet werden, sagte der Vorsitzende des Landtags-Innenausschusses, Matthias Hey, der dpa. „Es wird auch Zeit.“ Zuvor sei jedoch eine Anhörung nötig. In der kommenden Woche werde das Gesetz deshalb von der Tagesordnung des Parlaments genommen. Vertreter von CDU und SPD waren sich am Freitag zunächst uneins, ob sich der Landtag nächste Woche doch mit dem Gesetz befassen sollte - allerdings ohne eine Entscheidung zu fallen. Nach der Geschäftsordnung des Landtages ist das aber kaum möglich, da es keine Beschlussvorlage des zuständigen Ausschusses gibt.
Zu dem Kompromiss der Koalition können unter anderem der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie weitere Organisationen Stellung beziehen. Die Anhörung erfolge, um die Entscheidung im Juni zu ermöglichen, schriftlich, sagte Hey. Linke und FDP kündigten an, dass sie ihre Vorstellungen auch in die Anhörung einbringen werden.
Die Linke sei für einen Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein, für alle Hundehalter unabhängig von Rasse und Größe der Tiere, erklärte Ramelow. Bergner bekräftigte die Ablehnung einer Rasseliste durch die Liberalen. Der Grüne-Abgeordnete Dirk Adams bezeichnete CDU und SPD als „Keine-Kraft-Koalition“. Wichtige Entscheidungen würden immer weiter in die Zukunft verschoben.
Als gefährliche Hunde sollen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier gelten - außerdem Hunde, die sich wegen eines Zwischenfalls einem Wesenstest unterziehen mussten. Deren Halter müssen ihre Sachkenntnis nachweisen und dürfen Minderjährige nicht mit den Vierbeinern alleine lassen.
Die Neuregelung könne aller Voraussicht nach im Juni vom Landtag verabschiedet werden, sagte der Vorsitzende des Landtags-Innenausschusses, Matthias Hey, der dpa. „Es wird auch Zeit.“ Zuvor sei jedoch eine Anhörung nötig. In der kommenden Woche werde das Gesetz deshalb von der Tagesordnung des Parlaments genommen. Vertreter von CDU und SPD waren sich am Freitag zunächst uneins, ob sich der Landtag nächste Woche doch mit dem Gesetz befassen sollte - allerdings ohne eine Entscheidung zu fallen. Nach der Geschäftsordnung des Landtages ist das aber kaum möglich, da es keine Beschlussvorlage des zuständigen Ausschusses gibt.
Zu dem Kompromiss der Koalition können unter anderem der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie weitere Organisationen Stellung beziehen. Die Anhörung erfolge, um die Entscheidung im Juni zu ermöglichen, schriftlich, sagte Hey. Linke und FDP kündigten an, dass sie ihre Vorstellungen auch in die Anhörung einbringen werden.
Die Linke sei für einen Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein, für alle Hundehalter unabhängig von Rasse und Größe der Tiere, erklärte Ramelow. Bergner bekräftigte die Ablehnung einer Rasseliste durch die Liberalen. Der Grüne-Abgeordnete Dirk Adams bezeichnete CDU und SPD als „Keine-Kraft-Koalition“. Wichtige Entscheidungen würden immer weiter in die Zukunft verschoben.
Als gefährliche Hunde sollen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier gelten - außerdem Hunde, die sich wegen eines Zwischenfalls einem Wesenstest unterziehen mussten. Deren Halter müssen ihre Sachkenntnis nachweisen und dürfen Minderjährige nicht mit den Vierbeinern alleine lassen.
© LVZ-Online, 13.05.2011, 19:06 Uhr

